Die Apostille macht Dokumente im Ausland gültig. Was sie ist, welche Dokumente sie benötigen und wie die Übersetzung dabei abläuft.
Eine Apostille ist eine internationale Beglaubigung, die im Rahmen des Haager Übereinkommens (1961) ausgestellt wird und ein Dokument in einem anderen Land amtlich anerkennt. Ein mit Apostille versehenes Dokument wird in den anderen Vertragsstaaten ohne zusätzliche konsularische Legalisation akzeptiert.
In der Türkei werden Apostillen für Gerichtsentscheidungen und Justizdokumente von den Justizkommissionen, für Verwaltungsdokumente von den Provinz- und Bezirksverwaltungen erteilt. Diplome, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Vollmachten benötigen häufig eine Apostille.
Eine beglaubigte Übersetzung kann vor oder nach der Apostille erforderlich sein. In der Regel wird das Dokument zuerst mit der Apostille versehen, anschließend werden sowohl das Dokument als auch der Apostillenvermerk gemeinsam in die Zielsprache beglaubigt übersetzt und notariell beglaubigt.
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