Übersetzung und Beglaubigung der Dokumente, die ausländische Investoren bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei benötigen.
Ausländische Investoren, die in der Türkei ein Unternehmen gründen, müssen beglaubigte Übersetzungen von Reisepass, Vollmacht, Unterschriftserklärung und ausländischen Firmenunterlagen vorlegen. Diese Dokumente werden dem Handelsregisteramt und dem Notar vorgelegt.
Die meisten aus dem Ausland kommenden Dokumente werden mit Apostille erstellt und anschließend beglaubigt und notariell beglaubigt ins Türkische übersetzt. Je nach Unternehmensform und Tätigkeitsbereich können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Für Investoren und Beratungsunternehmen erstellen wir Übersetzungen von Gründungs- und Unternehmensdokumenten schnell, vertraulich und vollständig.
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